Arbeitszeiterfassung im Haushalt

Auch Arbeitgeber von Hausangestellten benötigen ein System zur Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit. Dies stellte der Europäische Gerichtshof in einem Vorlagefall aus Spanien klar (EuGH vom 19.12.2024 Rs. C-531/23).
Hintergrund waren Streitigkeiten über die auszubezahlenden Überstunden und Urlaubstage einer gekündigten Hausangestellten. Das damit betraute Tribunal Superior de Justicia del País Vasco (Obergericht des Baskenlands, Spanien) hatte den Fall beim EuGH aufgrund von Zweifeln über die Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht vorgelegt. Ein Fall aus dem Jahr 2019 führte bereits dazu, dass Spanien seine Regelungen bezüglich der Arbeitszeiterfassung neu gestalten musste. Die Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung waren jedoch mit einer Ausnahmeregelung für Beschäftigte im Haushalt versehen.
Laut EuGH ein eindeutiger Verstoß gegen die geltende EU-Richtlinie, soweit nicht Besonderheiten gegeben sind. Außerdem sei eine Geschlechterdiskriminierung ebenfalls nicht ausgeschlossen, da diese Beschäftigungen hauptsächlich von Frauen ausgeübt werden.
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