Als Lohnbuchhalter registrieren Mitgliederbereich

Beschäftigungsort und Feiertagszuschlag

Beschäftigungsort und Feiertagszuschlag

Für die Feiertagsarbeit können sich aus vertraglichen Vereinbarungen Ansprüche auf einen Feiertagszuschlag ergeben, z.B. aus einem Tarifvertrag, so z.B. für Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen. Laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 01.08.2024, ist dabei für den Anspruch auf einen Feiertagszuschlag auf den regelmäßigen Beschäftigungsort des Arbeitnehmers abzustellen (Az. 6 AZR 38/24). Im Streitfall war die Fortbildung in einem Nachbarbundesland ursächlich dafür, dass er Arbeitgeber den Feiertagszuschlag verwehrte. Die fünftägige Maßnahme begann am 01.11., welcher im Bundesland desBeschäftigungsorts ein Feiertag ist. Nachdem das Landesarbeitsgericht die Klage abgewiesen hatte, hatte der Kläger in letzter Instanz Recht bekommen. Hinweis für die Lohnabrechnungspraxis: Für die Steuerfreiheit sind jedoch die gesetzlichen Feiertagemaßgeblich, die am Ort der Arbeitsstätte gelten.

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Unser Cookie zur Authentifizierung stellt sicher, dass Sie sicher und komfortabel in geschützte Bereiche unserer Website gelangen können. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Technisch notwendige Cookies

Wenn Sie YouTube-Videos und Google Maps nutzen möchten, müssen Sie der Verwendung von Cookies dieser Anbieter zustimmen.

Externe Medien
Alle akzeptieren Einstellungen speichern