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Gold und Arbeitslohn

Gold und Arbeitslohn

Ein Sachbezug ist Arbeitslohn, der nicht in Geld gewährt wird, wenn der Arbeitnehmer dafür weniger oder gar nichts aufwenden muss. Für bestimmte Sachbezüge gibt es eine steuerliche Freigrenze von 50 Euro pro Arbeitnehmer und Monat. Dabei stellt sich die Frage, ob ein Bezug von Gold auch begünstigt sein kann. Das derzeit als sichere Anlage hoch im Kurs stehende Edelmetall Gold stellt kein offizielles Zahlungsmittel dar. Somit ist klar, dass es grundsätzlich als Sachbezug in Frage kommt. Wichtig ist dabei die Ausgestaltung der Verträge. Ist der Arbeitnehmer selbst Schuldner eines Kaufvertrags mit monatlicher Rate, die durch den Arbeitgeber beglichen wird, scheidet ein Sachbezug aus. Möglich wäre dagegen noch eine Gestaltung als Gutschein, wenn die weiteren Voraussetzungen, insbesondere die Zusätzlichkeit zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, vorliegen.

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