Initialmeldung bis Ende Mai 2025



Arbeitgeber müssen bis spätestens 31.05.2025 eine Initialmeldung abgeben. Dabei handelt es sich um eine Meldung der Arbeitgeberdaten, welche neu auch die Unternehmensnummer enthält. Hintergrund ist die Zusammenführung der Daten in das Register für Unternehmensbasisdaten. Die Meldung sollte ursprünglich bereits im Jahr 2024 erfolgen. Dabei sollte die Datenübermittlung durch die Lohnabrechnungsprogramm automatisiert laufen. Allerdings fehlten den zuständigen Behörden und Versicherungsträgern mehr als ein Viertel der Daten, was vermuten lässt, dass dafür technische Probleme ursächlich waren. Arbeitgeber mit einem Lohnabrechnungsprogramm müssen nichts weiter für die Meldung tun, diese sollte automatisch generiert werden. Wer jedoch das SV-Meldeportal nutzt, muss die Meldung mit dem Abgabegrund „09“ bis zum 31.05.2025 eigenverantwortlich vornehmen.