Krankschreibung und Urlaub
Grundsätzlich soll der Urlaub auch der Erholung dienen. Jedoch kommt es immer wieder mal vor, dass man während des Urlaubs oder kurz davor erkrankt. Welche Auswirkungen hat dies nun auf den Urlaub bzw. darf man während der Krankschreibung auch verreisen?
Es gilt: Wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt und auch arbeitsunfähig ist, dann werden die entsprechenden Urlaubstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Die Arbeitsunfähigkeit muss jedoch durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Wird man während eines Auslandsaufenthaltes arbeitsunfähig, dann muss der Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer sowie der Aufenthaltsadresse informiert werden.
Wenn man bereits vor Urlaubsbeginn erkrankt, stellt sich die Frage, ob man die Reise trotzdem antreten darf. Zu beachten ist, dass arbeitsunfähige Beschäftigte alles unterlassen müssen, was die Genesung gefährden oder verzögern könnte. Somit hängt es vom Einzelfall ab, ob eine Reise zulässig ist. Es kommt darauf an, ob der Heilungsprozess beeinträchtigt wird oder ggf. sogar gefördert wird. Ein Erholungsurlaub könnte somit auch der Genesung dienen. Es empfiehlt sich, dass man sich ärztlich bestätigen lässt, dass die geplante Reise der Genesung nicht entgegensteht.
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