Mindestlohn und Firmenwagen
Die Überlassung eines Firmenwagens erfüllt nicht die Anforderungen an den gesetzlichen Mindestlohnanspruch, da dieser in einer Geldleistung vorliegen muss (MiLoG). Dies bestätigt die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mit zwei Urteilen vom 13.11.2025 (Az. B 12 BA 8/24 R sowie B 12 BA 6/23 R). In den Streitfällen ging es um die Firmenwagenüberlassung an teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, welche außer dem Firmenwagen keine weitere Vergütungbekamen. Trotz abgeführter Sozialversicherungsbeiträge forderte die Deutsche Rentenversicherung Bund nach einer Betriebsprüfung eine Nachzahlung auf Basis des Mindestlohns.
Zu Recht, stellte das BSG klar, denn der Mindestlohnanspruch besteht unabhängig vom Arbeits- oder Tarifvertrag und kann nicht durch Sachleistungen, wie einen Dienstwagen, abgegolten werden.Daran ändert auch eine rückwirkende Abwicklung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts, wenn dadurch die vereinbarte Vergütung überschritten wird.
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