Als Lohnbuchhalter registrieren Mitgliederbereich

Preisgelder und Arbeitslohn

Preisgelder und Arbeitslohn

Forschungspreisgelder können mit einer Einkunftsart in Zusammenhang stehen und entsprechend steuerpflichtig sein, wenn für diese nicht die Ausnahme-Regelung des § 3 Nr. 11 EStG greift. Hier ist besonders der Arbeitgeber in der Pflicht. In einem Urteil vom 21.11.2024 (Az. VI R 12/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die relevanten Kriterien herausgestellt. Insbesondere wirtschaftliches Eigeninteresse und der zeitliche Zusammenhang sind neben weiteren Punkten ausschlaggebend. Auch vor einer Anstellung erbrachte Arbeit ist zu betrachten. Im Umkehrschluss betrifft dies zudem auch einen Abzug der Aufwendungen bei den betreffenden Einkünften.

Für den Arbeitgeber gilt es, auch Preisgelder von dritter Seite richtig einzuordnen. Insbesondere sollte dieser seine Beschäftigten auch darauf hinweisen, dass siemitteilungspflichtig sind, wenn sie entsprechende Preisgelder beziehen. Im Zweifel über die Steuerbarkeit oder die Steuerfreiheit kann auch eine Lohnanrufungsauskunft gem. § 42e EStG für Klarheit sorgen.

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Unser Cookie zur Authentifizierung stellt sicher, dass Sie sicher und komfortabel in geschützte Bereiche unserer Website gelangen können. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Technisch notwendige Cookies

Wenn Sie YouTube-Videos und Google Maps nutzen möchten, müssen Sie der Verwendung von Cookies dieser Anbieter zustimmen.

Externe Medien
Alle akzeptieren Einstellungen speichern