Rechskreistrennung und Beitragsnachweise
Zum 01.01.2026 müssen Arbeitgeber in der Sozialversicherung keine Beitragsnachweise mehr nach den Rechtskreisen Ost und West trennen.
Bislang galt: Beschäftigte in Ost- und Westdeutschland erforderten jeweils separate Beitragsnachweise. Diese Pflicht entfällt nun. Ab 2026 ist ein einheitlicher Nachweis für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend – unabhängig vom Beschäftigungsort. Das gilt auch dann, wenn sich der Nachweis noch auf Zeiträume vor dem 31. Dezember 2025 bezieht.
Bereits seit Jahresbeginn 2025 ist im DEÜV-Meldeverfahren keine Angabe des Rechtskreises mehr erforderlich. Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 werden auch das SV-Meldeportal und alle zertifizierten Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramme angepasst, sodass die Änderungen technisch automatisch umgesetzt werden.
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